Unsere Strukturen

Unsere Strukturen

Der oberste Dienstherr der Feuerwehr Bad Camberg ist der Bürgermeister der Stadt Bad Camberg, dieser überträgt die Leitung der Feuerwehr per Gesetz an die Stadtbrandinspektoren.

Von links nach rechts: Stadtbrandinspektor Rudolf Meuth jun., stellvertretender Stadtbrandinspektor Alexander Rembser und zweiter stellvertretender Stadtbrandinspektor Tizian Burbach

Sie sind für die Organisation der Feuerwehr im Stadtgebiet verantwortlich, d.h. für die Einsatzbereitschaft von Mannschaft und Gerät sowie für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Feuerwehr.

Ihnen unterstellt sind die Leiter der Abteilungen in den jeweiligen Stadtteilen - die Wehrführer, die ihrerseits Verantwortung für die Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr sowie Alters- und Ehrenabteilung der Stadtteilabteilung tragen. Als Unterstützung können die Stadtbrandinspektoren zusätzlich Fachbereichsleiter o.ä. für verschiedene Aufgaben beauftragen.

Die Stadtbrandinspektoren beraten den Bürgermeister und den Magistrat in Fragen des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe und der diesbezüglichen Gefahrenabwehr und Sicherheit (natürlich nur in Feuerwehrfragen).

Sind sie an der Einsatzstelle, so haben sie qua Amt die Einsatzleitung, es sei denn sie wird von höheren Dienstgraden wahrgenommen.

Auch diese verantwortungsvolle Position an der Spitze der städtischen Brandschützer wird in der Stadt Bad Camberg ehrenamtlich besetzt. Wie auch die Wehrführer und deren Stellvertreter als Leiter der Stadtteilabteilungen, sind der Stadtbrandinspektor und seine beiden Stellvertreter Ehrenbeamte der Stadt Bad Camberg.

Bei der Stadt Bad Camberg ist ein hauptamtlicher Gerätewart für die Pflege und Wartung der Fahrzeuge, Gerätschaften und Ausstattungen angestellt, im Ordnungsamt gibt es einen Sachbearbeiter Feuerwehr für anfallende Verwaltungstätigkeiten in Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr. Dies alles dient der Entlastung der freiwillig tätigen Feuerwehrführungs- und Einsatzkräfte.

Die Aufgaben, Organisation, Ressourcen und Tätigkeiten sind im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz „HBKG“) aufgeführt und werden durch Feuerwehrverordnungen, Dienstvorschriften etc. ergänzt. Daraus ergibt sich, dass die Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehren eine öffentlich-rechtliche Aufgabe und daher nicht mit den privatrechtlichen „Feuerwehr Fördervereinen“ zu verwechseln ist.

Ansprechpartner:

Stadtbrandinspektor

Rudolf Meuth jun.

+49 6434 4028477

+49 171 2701640

Stv. Stadtbrandinspektor

Alexander Rembser

+49 6434 903795

+49 163 2575939

2ter Stv. Stadtbrandinspektor

Tizian Burbach

+49 6434 9088792

+49 175 5283076